Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
(AGB)
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der Studio ARTVÉA GmbH und ihren Auftraggebern im Rahmen von Beratungs-, Konzeptions- und Entwicklungsleistungen sowie projektbezogener Produktentwicklung.
Sie bilden die Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen mit der Studio ARTVÉA GmbH, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Studio ARTVÉA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jens Christoph Noll, Hansjakobstraße 1, 78256 Steißlingen, Deutschland (nachfolgend „Studio ARTVÉA“) und ihren Auftraggebern.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
2. Leistungen
Studio ARTVÉA erbringt strategische Beratungs-, Konzeptions- und Entwicklungsleistungen im Bereich Corporate Fashion, Textil und markenbezogener Produktentwicklung.
Die Leistungen umfassen insbesondere Analyse, Konzeption, Designentwicklung sowie die Begleitung und Koordination der Entwicklung, Produktion und Lieferung individuell entwickelter Produkte.
Studio ARTVÉA kann zur Umsetzung von Projekten mit spezialisierten externen Produktions- und Logistikpartnern zusammenarbeiten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Projektentwicklung und Korrekturen
Studio ARTVÉA erbringt Leistungen im Rahmen definierter Projektphasen, die im jeweiligen Angebot festgelegt werden können.
Korrekturen und Anpassungen sind im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs enthalten.
Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
Entwürfe, Konzepte und Muster gelten als freigegeben, sobald der Auftraggeber diese bestätigt. Änderungen nach erfolgter Freigabe können zusätzliche Kosten verursachen und zu Anpassungen der Projektplanung führen.
Freigaben durch den Auftraggeber erfolgen in Textform.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein durch Studio ARTVÉA übermitteltes Angebot vom Auftraggeber schriftlich oder in Textform bestätigt wird.
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Studio ARTVÉA ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung wird im jeweiligen Angebot festgelegt.
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang.
6. Muster und Prototypen
Im Rahmen der Produktentwicklung kann Studio ARTVÉA Muster oder Prototypen zur Freigabe bereitstellen.
Ein finales Muster einschließlich Versand kann, sofern nicht anders vereinbart, im Angebotspreis enthalten sein.
Weitere Muster, Anpassungen oder zusätzliche Prototypen werden gesondert berechnet.
7. Lieferung
Liefertermine werden nach bestem Wissen und Gewissen geplant.
Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Studio ARTVÉA liegen, insbesondere durch Produktionspartner, Lieferketten oder Logistik, begründen keinen Schadensersatzanspruch.
Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
Versand- und Transportkosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können zu Anpassungen der Projektplanung führen.
9. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
Alle von Studio ARTVÉA entwickelten Konzepte, Designs, Entwürfe und kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
10. Referenznennung
Studio ARTVÉA ist berechtigt, realisierte Projekte zu Referenzzwecken zu dokumentieren und in Portfolio, Website, Präsentationen oder Veröffentlichungen zu zeigen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
11. Haftung
Studio ARTVÉA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Studio ARTVÉA GmbH.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.